Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14.05.2013 – Az. VI ZR 269/12 – entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber für persönlichkeitsrechtsverletzende Autocomplete-Vorschläge haftet, wenn er zumutbare Prüfpflichten verletzt hat.
Kindesunterhalt zahlt grundsätzlich der Elternteil, der das Kind nicht betreut. Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet hingegen seinen Anteil an der Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Versorgung und Erziehung.
Die Düsseldorfer Tabelle, nach der sich der monatliche Kindesunterhaltsbedarf bemisst, wird aller Voraussicht nach im Jahr 2014 nicht angepasst werden.