Gemeinsames Sorgerecht Unverheirateter

Das im Mai 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern zeigt eine hohe Praxisrelevanz.

Die Neuregelung ermöglicht es Vätern, einen Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu stellen.

Auch gegen den Willen der Mutter kann das gemeinsame Sorgerecht durch das Familiengericht begründet werden, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.