Überführung der Flensburger Punkte nach Inkrafttreten des „neuen“ Fahreignungs-Bewertungssystems („Punktereform“) am 01.05.2014
Wenn am 01.05.2014 das neue Punktesystem in Kraft tritt, werden voraussichtlich (Stand: 04.11.2013) die Punkte nach dem folgenden System übertragen werden:
 

Punktestand vor dem 01.05.2014

Fahreignungsbewertungssystem ab dem 01.05.2014

Neuer Punktestand

Stufe

1 – 3

1

Vormerkung

4 – 5

2

6 – 7

3

8 – 10

4


I. Ermahnung

11 – 13

5

14 – 15

6


II. Verwarnung

16 – 17

7

18 und mehr

8

III. Entzug der Fahrerlaubnis

 

 

Welche Folgen eine Vormerkung für den Autofahrer haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

In der ersten Stufe wird der Fahrerlaubnisinhaber schriftlich ermahnt. Zugleich wird er auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen. Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach der Beendigung des Seminars wird einmalig (innerhalb von 5 Jahren) ein Punkt abgezogen.

In der zweiten Stufe folgt die schriftliche Verwarnung. Diese weist den Fahrerlaubnisinhaber darauf hin, dass er die Möglichkeit der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar hat, hierfür aber keinen Punkt mehr gutgeschrieben bekommt und bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird.
Eine eigenständige Sanktion beinhaltet die Verwarnung somit noch nicht. Allerdings ist dem Fahrerlaubnisinhaber ab dieser Stufe kein aktiver Punkteabbau mehr möglich, so dass die Verwarnung wohl als letzter Warnschuss zu verstehen ist.

Was übrigens derzeit noch aussteht ist der Erlass der Verordnung mit welcher die Details geregelt werden, wie etwa der Festlegung der zu verhängenden Punkte für einen bestimmten Verstoß.