Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2014

Die Düsseldorfer Tabelle, nach der sich der monatliche Kindesunterhaltsbedarf bemisst, wird aller Voraussicht nach im Jahr 2014 nicht angepasst werden.

Änderungen der Unterhaltssätze sind derzeit (Stand: 04.11.2013) nicht geplant, so dass sich der Kindesunterhalt auch im kommenden Jahr weiter nach
der durch das OLG Düsseldorf im Internet veröffentlichten Tabelle mit Stand 01.01.2013 richten wird.