Familienrecht
Im Familienrecht stehen häufig die emotionalen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung im Mittelpunkt. Diese sind weitreichend und für den Mandanten oft belastend und schwierig zu überblicken. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen, die eine Trennung mit sich bringt.
Unser Ziel ist es, für Sie zufriedenstellende Lösungen zu finden. Was hier passiert, muss für Sie verständlich sein.
Frau Rechtsanwältin Daniela Kuhnt verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und ist seit über 10 Jahren Fachanwältin. Neben juristischer Fachkenntnis ist gerade im Familienrecht die persönliche Komponente wesentlich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir stehen Ihnen gerne in allen Bereichen des Familienrechts hilfreich zur Seite:
- Ehe- und Scheidungsrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltsrecht
- Sorge- und Umgangsrecht
- Wohnungszuweisung, Gewaltschutz
- Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption
Ehegattenunterhalt Mit der Trennung ist die finanzielle Situation neu zu regeln. Ob als Berechtigter oder Pflichtiger Unterhalt kann immer erst ab dem Zeitpunkt durchgesetzt werden, zu dem der Unterhaltspflichtige |
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eines bestimmten Betrages aufgefordert wird. Wir helfen Ihnen, den Unterhalt titulieren zu lassen, damit im Falle der Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können, z.B. eine Gehalts- oder Kontopfändung. Unterhaltsansprüche verändern sich mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. |
Kindesunterhalt Kindesunterhaltsansprüche sind vielschichtig. Nicht nur dem minderjährigen Kind ist Unterhalt zu zahlen, sondern auch dem volljährigen Kind und dem Kind, das sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Die Unterhaltshöhe bemisst sich nach dem Alter des Kindes und der Höhe des Einkommens. Ein bestimmter Selbstbehalt des Einkommens steht für Unterhalt nicht zur Verfügung. Das staatliche Kindergeld wird hälftig berücksichtigt. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf |
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von Unterhaltsberechtigten. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig angepasst, so dass es aus Sicht des Berechtigten und des Verpflichteten wichtig ist, diese im Blick zu behalten und die Unterhaltshöhe von Zeit zu Zeit prüfen zu lassen. |
Sorge- und Umgangsrecht Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sind für alle Beteiligten oftmals in besonderer Weise belastend. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist es, die für das Kind günstigste Lösung zu finden und umzusetzen. Im Vordergrund steht dabei das Kindeswohl.
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In Fällen, in denen das Kindeswohl durch die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge beeinträchtigt wird, kann bei Gericht die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragt werden. Sorgerechtsentscheidungen sind nicht an ein Scheidungsverfahren gebunden. |
Scheidung Das Ehescheidungsverfahren kann mit wenigen Ausnahmen erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet werden. Die Ehepartner leben getrennt, sobald einer von ihnen aus der Ehewohnung auszieht oder man sich innerhalb der Wohnung getrennte Bereiche schafft („Trennung von Tisch und Bett“) und mindestens ein Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen möchte. Eine anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren ist zur Antragstellung unbedingt erforderlich. Beide Ehepartner müssen zum Scheidungstermin persönlich vor dem Familiengericht erscheinen und werden angehört. Sofern Sie Frau Rechtsanwältin Daniela Kuhnt mit der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens |
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beauftragen möchten, bringen Sie bitte zu der Beratung Ihre Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift mit. |
Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese endet mit rechtskräftiger Ehescheidung oder dem Vorversterben eines Ehepartners und führt zu einem Vermögensausgleich. Die Durchführung des Zugewinnausgleichsverfahrens ist fristgebunden. Die Ansprüche können ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Ehescheidung nur 3 Jahre lang geltend gemacht werden. Die Zugewinngemeinschaft kann durch eine Vereinbarung der Beteiligten ausgeschlossen oder modifiziert werden. Sämtliche Regelungen unterliegen der notariellen Form oder können im Scheidungsverfahren zwischen den Beteiligten geregelt werden, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind.
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Versorgungsausgleich Im Zuge der Ehescheidung entscheidet das Familiengericht über den Versorgungsausgleich, also die Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Dies ist der Regelfall, wenn die Ehepartner keine anderweitige Regelung getroffen haben. Solche individuellen Vereinbarungen sind oft sinnvoll, aber mit weitreichenden Konsequenzen für den späteren Rentenbezug verbunden. Es ist unbedingt anzuraten, diese im Gesamtzusammenhang prüfen zu lassen. Alle Regelungen zum Versorgungsausgleich unterliegen bestimmten Beschränkungen und Formvorschriften. Sie müssen in notarieller Form beurkundet werden oder können im Scheidungsverfahren zwischen den Beteiligten vereinbart werden, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind
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Kosten Die anwaltliche Tätigkeit kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einem zuvor vereinbarten Stundenhonorar abgerechnet werden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese oft die Kosten der familienrechtlichen Beratung. Gerne klären wir dies für Sie. Wenn die finanziellen Verhältnisse sehr beengt sind, besteht die Möglichkeit sich an das Amtsgericht an seinem Wohnort zu wenden und dort einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu erhalten. Der Berechtigungsschein ist zu der Erstberatung mitzubringen und deckt die Kosten der beratenden und außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts. |
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Sofern ein Mandant die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aufbringen kann, können wir bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. |