Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Unter den Begriff Allgemeines Zivilrecht werden alle Rechtsfragen gefasst, die keinem speziellen zivilrechtlichen Rechtsgebiet eindeutig zuzuordnen sind oder eine Betrachtung unter verschiedenen rechtlichen Aspekten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten erfordern.

Gerade bei derartigen Fällen kann durch eine zu spezialisierte Betrachtungsweise die eine oder andere rechtliche Möglichkeit übersehen werden, was zu unerwünschten Konsequenzen führen kann. Daher ist gerade bei komplexen Sachverhalten zunächst einzuschätzen, wo die rechtlichen Möglichkeiten und Schwerpunkte liegen und mit welchen Teilaspekten weitergearbeitet werden sollte. Für den Fall, dass sich ein aufgeworfenes Kompetenzfeld durch keines der Mitglieder unserer Bürogemeinschaft bedienen lässt, werden wir Ihnen doch bei der Auswahl eines geeigneten externen Kollegen behilflich sein können.

Neben den rechtsberatenden und rechtsvertretenden Tätigkeiten der Mitglieder unserer Bürogemeinschaft bieten wir Ihnen auch die Unterstützung bei der Erstellung, Prüfung und Abwicklung von Verträgen an.

Vor allem, wenn eine Situation eintritt, die die Vertragsparteien nicht von vorn herein bedacht hatten, ist eine frühestmögliche rechtliche Begleitung hilfreich, um erheblichen Nachteilen vorzubeugen.