Verkehrsrecht
Tobias Schäfer Rechtsanwalt

Im Bereich des Verkehrsrechts steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Schäfer als Vertrauensanwalt des ACE - Auto Club Europa e.V. sowohl bei Fragen

     • des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts,

     • dem Fahrzeugkauf (Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Kaufberatung - auch bei Young- und Oldtimern),

als auch bei sonstigen Fragestellungen, vor allem

     • der Regulierung von Verkehrsunfällen

zur Seite.

Schnell wird man beispielsweise in einen Verkehrsunfall verwickelt. Häufig scheint auf den ersten Blick alles klar zu sein. Im Nachhinein sieht es dann jedoch oft ganz anders aus.
Viele Haftpflichtversicherer haben eine Regulierungspraxis entwickelt, die für den Geschädigten, aufgrund Unkenntnis der Alternativen, nicht mehr durchschaubar ist.

Wussten Sie zum Beispiel, dass der freundliche Servicemitarbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, der am Telefon das „Rundum-Sorglos-Paket“ bei der Regulierung der Schäden verspricht, in aller Regel ein Volljurist ist?


Versicherungen sehen vor allem bei der Schadensregulierung erhebliches Kosteneinsparpotential. Für den Geschädigten bedeutet dies in vielen Fällen, dass die Regulierung nicht zu seinem Vorteil, sondern in erster Linie mit Rücksicht auf die Interessen der Versicherungen vorgenommen wird, obwohl grundsätzlich ihm die Wahl obliegt, welchen Regulierungsweg er einschlagen möchte.

Geschädigte eines nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfalls haben das Recht, einen selbst gewählten Rechtsanwalt mit der Regulierung ihrer Schäden zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss ihnen die Kosten, die hierdurch entstehen, erstatten. 

Lassen Sie sich daher von Anfang an bei der Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch einen Rechtsanwalt vertreten und schaffen Sie damit gegenüber der Versicherung Waffengleichheit!

Gehen Sie nicht ohne eigenen juristischen Rat eingeholt zu haben auf Regulierungsvorschläge der gegnerischen Versicherung ein!

Ihnen steht auch grundsätzlich die Auswahl des Sachverständigen zur Schadensfeststellung und im Falle einer Reparatur die Auswahl der Werkstatt zu. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen hierzu also keine Vorgaben machen.

Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sein, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe umso ratsamer:

Unterschreiben Sie nichts, auch wenn es auf den ersten Blick noch so attraktiv wirkt! 

Versicherer wollen meistens eine sog. Abfindungserklärung von den Geschädigten erhalten. Unterzeichnet der Geschädigte diese vorschnell, kann er möglicherweise keine weiteren, gegebenenfalls noch nicht absehbaren (Folge-) Schäden mehr geltend machen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Sie möchten Herrn Rechtsanwalt Schäfer mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls schnell und einfach beauftragen? Hier gelangen Sie unmittelbar zur Online-Unfallaufnahme.