Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht

Im Bereich des Arbeits- und Kündigungsschutzrechts steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Schäfer mit Rat und Tat zur Seite.

Sowohl im Falle einer Abmahnung oder gar Kündigung, als auch bei ausstehenden Gehaltszahlungen oder anderen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis ist eine zeitnahe Beratung und gegebenenfalls ein Einschreiten geboten.

Im Falle einer Kündigung, die angegriffen werden soll, ist eine Drei-Wochen-Frist zu beachten, innerhalb der eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Lässt ein gekündigter Arbeitnehmer diese Frist verstreichen, hat er regelmäßig keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Kündigung zu wehren.

Auch bei ausstehenden Gehaltszahlungen oder sonstigen Forderungen ist Eile geboten. Die meisten (schriftlichen) Arbeitsverträge oder auch etwaig für das Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussklauseln für die Geltendmachung von Ansprüchen. Werden solche vereinbarten Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche versäumt, verliert der Arbeitnehmer grundsätzlich seine Ansprüche.

Reagieren Sie daher gerade im Arbeitsrecht umgehend:

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!